Charterbedingungen 
der Skipper Schulung Garbsen


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Erklären Sie sich mit den Bedingungen einverstanden, senden Sie diese zusammen mit der Anmeldung an die Kontaktadresse! Zum Kontakt- / Anmeldeformular kommen sie, wenn sie auf  "einverstanden" unten im Text klicken!


Das Charterangebot der Skipper-Schulung Garbsen beinhaltet die Kojencharter für eine auf dem Gebiet der Ostsee und des Mittelmeers seegängigen Charteryacht. Für eine bestimmte Größe, Güte und Beschaffenheit wird keine Haftung übernommen.

Im Charterpreis nicht enthalten sind Anreise- und Verpflegungskosten sowie sonstige Bordkosten, wie Hafengebühren, Treibstoff, Gas usw.

Der Abschluss des Kojenchartervertrages erfolgt durch schriftliche Anmeldung des Charterers auf umseitigen Anmeldeformular. Innerhalb von 21 Tagen nach Abschluss des Vertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 50% zur Zahlung fällig. Bei Nichteingang der Zahlung ist der Vercharterer zum sofortigen Rücktritt berechtigt, aber nicht verpflichtet. Der Vertrag behält seine Gültigkeit. Die Restzahlung ist spätestens sechs Wochen vor Reiseantritt bzw. zur festgelegten Törnbesprechung fällig.

Wird ein Chartervertrag vom Charterer aufgehoben oder abbestellt, gehen 25% der gesamten Chartergebühr verloren. Wird die Abbestellung später als 30 Tage vor Beginn der Reise vorgenommen, wird die gesamte Chartergebühr einbehalten.

Der Rücktritt vom Chartervertrag hat vom Charterer schriftlich zu erfolgen. Der Rücktretende kann jederzeit eine geeignete Ersatzperson stellen. Bei einer Teilnehmerzahl von weniger als 2/3 der angebotenen Plätze behält sich der Vercharterer das Recht vor, den Segeltörn gegen Erstattung der bis dahin geleisteten Zahlungen ersatzlos abzusagen. Der Charterer haftet für alle Schäden an der Yacht und der Ausrüstung sowie für Folgeschäden, die von ihm durch Vorsatz sowie grobe Fahrlässigkeit während der Mietzeit verursacht wurden und nicht von der bestehenden Versicherung gedeckt sind.

Der Charterer ist verpflichtet, sich mit den bestehenden Sicherheitsvorschriften auf der Yacht bekannt zu machen und insoweit sich den Anweisungen des Schiffsführers zu unterwerfen.

Der Charterer erklärt sich damit einverstanden, dass die Kosten für alle von der Crew verursachten Schäden, sowie abhanden gekommener Schiffsausrüstung kopfzahlmäßig aufgeteilt und umgelegt werden. Er verzichtet ausdrücklich auf einen Ausgleichsanspruch im Innenverhältnis. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch ein Crewmitglied vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Die Entscheidung darüber obliegt dem Schiffsführer.

Der Charterer ist mit der Erfassung seiner persönlichen Daten in einer EDV-Anlage einverstanden, die Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung ist gewährleistet.

Regressansprüche an den Veranstalter sind an den doppelten Charterpreis beschränkt.

Vom Vercharterer wird der Abschluss entsprechender Reise-bzw. Unfallversicherungen empfohlen. Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus diesem Chartervertrag ist Springe.


                                                                           

                                               Einverstanden