Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten (unter Motor oder Segel/Surfen)
Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 11,03 kW ( 15 PS ).
Unter 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) auf den Binnenschifffahrtsstraßen.
Diese Regelung findet KEINE Anwendung auf dem Rhein, hier ist der Beginn der Führerscheinplicht bei mehr als 3,68 kw ( 5 PS ) aufgrund internationaler Vereinbarungen geblieben.
Zulassung:
Segeln ab 14 Jahren, Motor ab 16 Jahren
Tauglichkeit: Vorlage Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerber
Zuverlässigkeit: Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins (oder
Führungszeugnisses/Verzicht bei Minderjährigen)
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen (Multiple Choice)
Ausreichende Kenntnisse
des Binnenschifffahrtsrechts
der Seemannschaft
der Wetterkunde und
der Fahrzeugführung (Segel- und Motorboot)
sind nachzuweisen.
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot
umgesetzt werden. Es sind verschiedene Manöver (u. a. das Rettungsmanöver) und
Knoten vorzuführen. SBF_Binnen_Pruefungsmanoever.pdf
Zur Prüfung benötigen Sie:
Lehrbuch zur Vorbereitung
Zur Vorbereitung empfehlen wir:
die Übungsbögen mit amtlichen Fragen