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Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten (unter Motor oder Segel/Surfen)

Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 11,03 kW ( 15 PS ).

Unter 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) auf den Binnenschifffahrtsstraßen.


Diese Regelung findet KEINE Anwendung auf dem Rhein, hier ist der Beginn der Führerscheinplicht bei mehr als 3,68 kw ( 5 PS ) aufgrund internationaler Vereinbarungen geblieben.


Zulassung:

Segeln ab 14 Jahren, Motor ab 16 Jahren

Tauglichkeit: Vorlage Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerber

Zuverlässigkeit: Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins (oder

Führungszeugnisses/Verzicht bei Minderjährigen)


Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen (Multiple Choice)

Ausreichende Kenntnisse

       des Binnenschifffahrtsrechts

       der Seemannschaft

       der Wetterkunde und

       der Fahrzeugführung (Segel- und Motorboot)

sind nachzuweisen.


In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot

umgesetzt werden. Es sind verschiedene Manöver (u. a. das Rettungsmanöver) und

Knoten vorzuführen. SBF_Binnen_Pruefungsmanoever.pdf

Zur Prüfung benötigen Sie:

       Lehrbuch zur Vorbereitung


Zur Vorbereitung empfehlen wir:

      die Übungsbögen mit amtlichen Fragen


Grundlagen SBF Binnen