Amtliche Erlaubnis zum Führen von motorisierten Sportbooten auf den
Seeschifffahrtsstraßen (3 sm). Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als
11,03 kW (15 PS), unabhängig von der Benutzung.
Im Seebereich dürfen altersunabhängig Sportboote bis zu einer maximalen Leistung von
3,68 kw ( 5 PS) ohne Führerschein geführt werden.
Bei einer Leistung von 3,69 bis 11,03 kw muss der Schiffsführer mindestens 16 Jahre alt sein.
Zulassung:
Ab 16 Jahren
Tauglichkeit: Vorlage Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerber
Zuverlässigkeit: Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins (oder
Führungszeugnisses / Verzicht bei Minderjährigen)
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen (Multiple Choice) und einer Kartenaufgabe.
Ausreichende Kenntnisse
des Seeschifffahrtsrechts
der Navigation
der Seemannschaft
der Wetterkunde und
der Fahrzeugführung
sind nachzuweisen.
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Boot unter
Antriebsmaschine umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver
(u. a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen. SBF_See_Pruefungsprotokoll.pdf
Zur Prüfung benötigen Sie:
Lehrbuch zur Vorbereitung
Navigationsbesteck (Zirkel, Kurs- und Anlegedreieck)
Zur Vorbereitung empfehlen wir:
die Übungsbögen mit amtlichen Fragen und Übungskartenaufgaben