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Grundlagen SBF See

Amtliche Erlaubnis zum Führen von motorisierten Sportbooten auf den

Seeschifffahrtsstraßen (3 sm). Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als

11,03 kW (15 PS), unabhängig von der Benutzung.


Im Seebereich dürfen altersunabhängig Sportboote bis zu einer maximalen Leistung von

3,68 kw ( 5 PS) ohne Führerschein geführt werden.

Bei einer Leistung von 3,69 bis 11,03 kw muss der Schiffsführer mindestens 16 Jahre alt sein.


Zulassung:

Ab 16 Jahren

Tauglichkeit: Vorlage Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerber

Zuverlässigkeit: Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins (oder

Führungszeugnisses / Verzicht bei Minderjährigen)


Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen (Multiple Choice) und einer Kartenaufgabe.

Ausreichende Kenntnisse

                                                           des Seeschifffahrtsrechts

                                                           der Navigation

                                                           der Seemannschaft

                                                           der Wetterkunde und

                                                           der Fahrzeugführung

sind nachzuweisen.


In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Boot unter

Antriebsmaschine umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Manöver

(u. a. das Rettungsmanöver) und Knoten vorzuführen. SBF_See_Pruefungsprotokoll.pdf


Zur Prüfung benötigen Sie:

       Lehrbuch zur Vorbereitung

       Navigationsbesteck (Zirkel, Kurs- und Anlegedreieck)

Zur Vorbereitung empfehlen wir:

       die Übungsbögen mit amtlichen Fragen und Übungskartenaufgaben